Schenkung oder Veräußerung?

Das Urteil des FG Düsseldorf vom 8. April 2025 befasst sich mit der Abgrenzung zwischen einem privaten Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG und einem erbrechtlichen Vorgang beziehungsweise einer gemischten Schenkung im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks durch die Klägerin.
Die Klägerin, Miterbin eines verstorbenen Vaters, hatte von ihrer Mutter ein Grundstück zum Preis von 52.000 EUR erworben, das später für 160.000 EUR verkauft wurde, was einen Gewinn von 108.000 EUR ergab. Das Finanzamt sah darin ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft, während die Klägerin argumentierte, der Erwerb sei durch die Versorgung der Mutter motiviert und somit erbrechtlich geprägt; hilfsweise wurde eine gemischte Schenkung geltend gemacht.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab und stellte fest, dass es an einer konkreten Versorgungszusage sowie am subjektiven Willen zur Unentgeltlichkeit fehle. Damit könne der Vorgang nicht als erbrechtlich motiviert oder als gemischte Schenkung eingestuft werden, sondern falle eindeutig in den Bereich eines privaten Veräußerungsgeschäfts, das steuerpflichtig ist.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der tatsächlichen Umstände und des Willens bei der Abgrenzung zwischen steuerfreien erbrechtlichen Vorgängen und steuerpflichtigen privaten Veräußerungen. Entscheidend ist dabei, ob eine echte Versorgungsabsicht besteht oder lediglich eine unentgeltliche Übertragung vorliegt.
Quelle: FG Düsseldorf, Urteil v. 8.4.2025, 10 K 245/22 E